Die Betreuer(innen) des Vereines übernehmen die rechtliche Betreuung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können.
Auf Grund der richterlichen Entscheidung kann dies in den Bereichen:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Post-und Fernmeldeangelegenheiten
- Vertretung bei Ämtern und Behörden
und weiteren Aufgabenkreisen erfolgen.
Pflege und körperliche Fürsorge unserer Betreuten ist Aufgabe Dritter. Dies wird durch die Mitarbeiter organisiert.
Die rechtliche Betreuung wird für jeden Betreuten persönlich geführt. Oberstes Gebot ist es, stets zum Wohle und entsprechend seinen Wünschen zu handeln.
Ziel einer gerichtlichen Betreuung ist, die betroffenen Menschen mit Hilfe der Betreuer(rinnen) so nah und so weit wie möglich wieder in die Selbständigkeit zurück zu führen.